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Pressemitteilung - Änderung des Berliner Hundegesetzes

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Am 08.03.2012 wurde die Novellierung des Berliner Hundegesetzes den tierschutzpolitischen Sprechern aller Parteien vorgestellt. Die Vorlage stammt von der „Arbeitsgruppe Tierschutz und Gefahrenabwehr“ der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, die den Entwurf zur Beratung vorstellten.

Nach lebhafter Diskussion zu den Fragen der Umsetzung, der Akzeptanz in der Bevölkerung und zu dem Spannungsfeld aus Sicherheitserwägungen und artgerechter Tierhaltung wurde der Vorschlag angenommen.

Hier die wesentlichen Änderungen in Kurzform:

1.      Die Möglichkeit, einen Hund auf öffentlichem Straßenland unangeleint laufen zu lassen, wird eingeschränkt.

2.      Wer künftig seinen Hund auf der Straße unangeleint führen möchte, muss einen Hundeführerschein ablegen.

Da erhebliche Unterschiede in Größe und Nutzungsrichtungen der verschiedenen Hundetypen bestehen, soll eine Eingruppierung in drei Hundeführerscheinklassen stattfinden. Zu den Hunden der Hundeführerscheinklasse I zählen Hunde, die eine Schulterhöhe von 40 cm nicht überschreiten. Diese kleinen Hunde sind ohne Hundeführerschein künftig mit Leine oder Maulkorb zu führen.

Hunde, die größer sind als 40 cm Schulterhöhe, werden in Gruppen mit geringem und größerem Gefahrenpotential eingeteilt. Diese Unterscheidung ist notwendig, da zum Beispiel Hunde mit ausgeprägtem Wach- und Schutzverhalten bei Annäherung fremder Personen mit Abwehr der vermeintlichen Gefahr reagieren.

Wenig Gefahrenpotential liegt dagegen bei Hunden, die zum Apportieren oder zum Hüten von Herden gezüchtet wurden. Das neue Gesetz teilt die Hunde nicht mehr nach Rassen, sondern nach Nutzungsrichtungen mit mehr oder weniger Gefahrenpotential ein, die in einer Anlage zum Gesetz näher bezeichnet sind.

Hunde, die größer sind als 40 cm Schulterhöhe und kein besonderes Gefahrenpotential mitbringen (Hundeführerscheinklasse II), sind vom 10. Lebensmonat an mit Leine und Maulkorb zu führen. Absolviert der Besitzer den theoretischen Teil der Prüfung, darf er wahlweise Leine oder Maulkorb anlegen (gelber Hundeführerschein).

Hat er mit dem Hund auch den praktischen Teil absolviert, bekommt er den grünen Hundeführerschein ausgehändigt, der ihm gestattet, den Hund auf öffentlichem Straßenland frei laufen zu lassen.

Für Hunde, die zu den Gruppen mit Gefährdungspotential gehören (Hundeführerscheinklasse III),  ist nach der ersten praktischen Prüfung, die für alle Hunde identisch ist, ein zweiter spezieller Teil vorgesehen, in dem der Prüfer nun genauer die Situationen testet, die für einen Hund dieser Rasse problematisch sein kann.

Hunde dieser als problematisch angesehenen Gruppen dürfen nach Absolvieren des theoretischen und ersten praktischen Teils mit gelbem Hundeführerschein wahlweise ohne Leine oder ohne Maulkorb geführt werden.

Haben sie auch den zweiten Teil der praktischen Prüfung geschafft, erhalten auch sie mit dem grünen Hundeführerschein die Genehmigung zum Freilauf.

Für die Abnahme des Tests werden Sachverständige auf einer neuen Liste des Senats benannt werden, die eine entsprechende Qualifizierung nachweisen müssen. Auch diese Anforderungen sind in einer Anlage zum Gesetz geregelt.

Die Arbeit der Ordnungsämter wird spürbar erleichtert, da sie sich nicht mehr mit Fragen der Rassezugehörigkeit auseinandersetzen müssen. Allein die Frage, ob ein Hund größer oder kleiner als 40 cm Schulterhöhe hat, wird vor Ort zu klären sein und dafür hilft ein Maßband oder eine kleine Markierung am Hosenbein.

Fazit:

Die Straßen werden sicherer, so dass auch Eltern mit Kindern nicht mehr befürchten müssen, von unkontrolliert gehaltenen Hunden belästigt zu werden oder sich bedroht zu fühlen.

Hundehalter werden geschult und bekommen mehr Sicherheit im Umgang mit ihrem Tier, wovon letztlich beide profitieren.

Dr. Maaß (Stellv. Amtstierärztin)                                              10.04.2012


Stellungnahme zu Therapiebegleithunden

Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch

Das tierärztliche Dispensierrecht

6. Berliner Tierschutztag in Spandau „Eine Expedition nach nebenan für die ganze Familie“

Vorsicht bei Reisen mit Hund nach Dänemark

„Am Tisch mit Peter Kunzmann, "Tierethiker"

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„Am Tisch mit Peter Kunzmann, "Tierethiker". Der Philosoph und Theologe, der an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena lehrt, spricht über zentrale Fragen der Tierethik.

Gastgeberin: Kathrin Fischer“

Link zur Podcast-Folge: http://www.diapod.de/cms/?p=17671

Presseerklärung des Landestierschutzbeauftragten


Tierarztpraxen sind keine Igelsammelstellen!

„TIKA - Tierschutz in der KITA“

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Am 19. September 2013 fand in der Kindertagesstätte der Freien Universität Berlin (FU) ein Pressetermin zum Projekt „TIKA - Tierschutz in der KITA“ der Tierärztekammer Berlin statt.

Unter Federführung der Tierärztin Dr. Friederike Thullner soll Kindergartenkindern der richtigen Umgang mit Haustieren und deren Grundbedürfnisse spielerisch näher gebracht werden. Das Projekt ist für die Kitas kostenlos, unterstützt wird es durch Berlins Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Sabine Toepfer-Kataw.

Anlass für das Projekt „TIKA“ war – wie Dr. Thullner betont – die oftmals spontane und unüberlegte Anschaffung eines Haustieres mit den Folgen der Vernachlässigung oder falschen Haltung. Eltern und Kinder seien sich nicht immer im Klaren darüber, welchen finanziellen und zeitlichen Aufwand ein Tier benötige. Auch die Wahl des passenden Haustieres würde oft nicht ausreichend bedacht. „Darum soll das Projekt allen helfen: Kindern, Eltern in Argumentationsnöten aber vor allem natürlich den Tieren selbst“, erklärt Sabine Toepfer-Kataw.

Anhand einer Diashow, die Verwendung zahlreicher Requisiten und durch spielerische Einbeziehung der Kinder selber, soll den Vier- bis Fünfjährigen die richtige Tierhaltung und das freundschaftliche Verhältnis zwischen Tier und Mensch vermittelt werden. So wird beispielsweise ein Kind erst in einen engen Karton und dann in ein kleines Zelt geführt. Es soll dabei beschreiben, wie viel Platz es jeweils hat, und wie es sich in den unterschiedlich großen Behausungen fühlt.

Dass nicht nur genügend Platz, sondern auch das richtige „Bett“ für ein Tier wichtig ist, erfahren die Kinder dann praxisnah durch Ertasten und Riechen von Heu und Stroh. „Dadurch werden sie angeregt, das Gelernte mit Kopf, Herz und alle Sinnen zu verstehen. Sie entwickeln Mitgefühl für ihr Haustier und lernen, was man alles für dessen Wohl tun kann“, so Dr. Thullner. Auch Sylvia Engels, Leiterin der Kindertagesstätte der FU, war von der Reaktion der Kinder begeistert und hofft nun, dass dieses Projekt noch mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit findet.

Bisher läuft „TIKA“ auf ehrenamtlicher Basis und wurde durch die Erna-Graff-Stiftung finanziell unterstützt. Kammerpräsidentin Dr. Heidemarie Ratsch weist allerdings darauf hin: „Um das Tierschutz-Projekt auch in Zukunft anbieten zu können, muss eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden, denn unsere Mittel sind ausgeschöpft. Durch die Presseaktion erhoffen wir uns Spendengelder und freiwillige Mitarbeiter, die bereit sind, uns bei der Arbeit in den Kitas zu unterstützen.“

Lena Brumm

Dr. Heidemarie Ratsch im Interview mit dem rbb-Hörfunk. Foto: L. Brumm

 

 

Dr. Friederike Thullner (L.) mit Kindern und Erzieherin der FU-Kita. Foto: L. Brumm

 

Staatssekretärin Sabine Toepfer-Kataw beim Pressetermin in der Kita. Foto: L. Brumm


Zum Abschluss ein Lied: in der FU-Kita wird das Projekt TIKA vorgestellt.  Foto: L. Brumme


Die Tierärztekammer Berlin auf dem 6. Leipziger Tierärztekongress

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Die Tierärztekammer Berlin hat sich dieses Jahr zum ersten Mal aktiv am Leipziger Tierärztekongress (19. bis 21. Januar 2012) beteiligt. Nachdem auf der Delegiertenversammlung dem Antrag zugestimmt wurde, dass die Berliner Tierärztekammer zukünftig den Tierärztekongress in Leipzig mit veranstaltet, sind wir schon mal mit einem Workshop für Versuchstierkunde als Programmverantwortliche mit eingestiegen. Versuchstierkunde war als Thema des Kongresses bisher nicht angedacht. Der Vorschlag für diesen Workshop wurde von dem Organisationsteam sofort aufgenommen und vom Berliner Ausschuss für Versuchstierkunde in die Tat umgesetzt. Die Idee war, die Versuchstierkunde als Arbeitsgebiet für Tierärztinnen und Tierärzte vorzustellen und die damit zusammenhängenden Aufgabenfelder zu beschreiben. In drei Stunden wurden fünf Vorträge zum Thema gehalten. Das Berufsfeld und die Arbeitsmöglichkeiten stellte Christa Thöne-Reineke vor. Claudia Abramjuk führte in Tiermodelle in der Forschung ein. Frau Kristina Ullmann erläuterte Methoden der Anästhesie und Analgesie bei Versuchstieren. Martin Kock zeichnete die Entwicklung von Arzneimittel vom Labor bis zur Anwendung nach und Mechtild Ladwig berichtete anschaulich über Erfahrungen bei der Abgabe ehemaliger Versuchshunde in Privathände. Moderiert wurde der Workshop von Heidemarie Ratsch.

 


Thöne-Reineke, Abramjuk, Ladwig, Ullmann, Kock

Die Veranstaltung stieß auf einiges Interesse und war relativ gut besucht. Es gab ausreichend Zeit für Diskussionen, die genutzt wurde, um Fragen zur Weiterbildung auf dem Gebiet Versuchstierkunde zu stellen, aber auch um ethisch relevante Punkte zu erörtern. Das Für und Wider von Tierversuchen insbesondere im Rahmen der Arzneimittelforschung wurde intensiv diskutiert. Damit die interessanten Vorträge noch mehr interessierten Kolleginnen und Kollegen zugute kommen können, plant die Tierärztekammer Berlin die Vortragsreihe in Berlin zu wiederholen. Die Versuchstierkunde ist ein Arbeitsgebiet, in dem noch viel Potential für Tierärztinnen und Tierärzte steckt. Insbesondere im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Regelungen im Versuchstierbereich werden, ist mit einem erhöhten Bedarf zu rechnen.

 

Zusammen mit den Tierärztekammern Mecklenburg-Vorpommer, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat die Tierärztekammer Berlin den Stand der Kammern auf der Industrieausstellung betreut. Die Kolleginnen Anne Zintzsch, Johanna Hößler und Saskia Graupe haben einen Tag für Fragen zur Verfügung gestanden.

2014 werden wir wieder dabei sein. Es war insgesamt ein vielseitiger und spannender Kongress und wir können ihn mit gestalten.

Heidemarie Ratsch

Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest befürchtet

Pressererklärung - Hitzefalle Auto

Einladung zum 3. Symposium Alternativen zu Tierversuchen

Tarifergebnis für Tiermedizinische Fachangestellte bestätigt

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21.07.2014

Tarifergebnis für Tiermedizinische Fachangestellte bestätigt

Plus drei Prozent rückwirkend zum 01.04.2014 und weitere 2,5 Prozent zum 01.10.2015
Verbesserungen bei Tätigkeitsgruppe III, 10 Euro mehr für betriebliche Altersvorsorge

Die monatlichen Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls rückwirkend zum 01.04.2014 um jeweils 50 Euro, sodass sie dann im ersten Ausbildungsjahr 580 Euro, im zweiten 650 Euro und im dritten 700 Euro betragen.

 http://www.vmf-online.de/verband/presse-news/2014-07-21-tarif-tfa


"Euthanasie von Heimtieren"

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Am 21. September 2013 folgten über 180 Kolleginnen und Kollegen den spannenden Ausführungen der Vortragenden zum Thema Euthanasie von Heimtieren (Abb. 1). Die Fragen warum, wann und wie Heimtiere getötet werden dürfen oder müssen, wurden vom Philosophen Peter Kunzmann, vom Juristen Christoph Maisack und vom Tierarzt Thomas Göbel aus ihrer jeweiligen Fachsicht beleuchtet. Die Sprechwissenschaftlerin Ceciliä Skorupinski machte dann deutlich, woran es liegt, wenn es bei der Kommunikation zwischen Tierbesitzer und Tierärztin zu Missverständnissen kommt. Herr Kunzmann betonte, dass es bei der Entscheidung Tötung ja oder nein im Konfliktfall ganz wesentlich auf die Umgebungsfaktoren von Tier und Besitzer ankommt. Was kann dem Tier bzw. dem Halter zugemutet werden? Welche Alternativen sind möglich? In jedem Einzelfall muss ermittelt werden, ob ein gutes Leben für das Tier noch möglich wäre.

In Projektion auf die Situation des Tierhalters sollte das Beste unter dem Erreichbaren für das Tier erwirkt werden. Tierethik liefert hier kein Patentrezept, sondern soll das eigene moralische Urteil stärken und die prozeduralen Voraussetzungen für ein sachgerechtes Urteil schaffen. Herr Maisack hob hervor, dass der vernünftige Grund, der beim Töten von Tieren nach dem Tierschutzgesetz vorliegen muss, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegt. Es ist zu prüfen, ob mit der Tötung ein nachvollziehbarer, billigenswerter Zweck verfolgt wird; ob die Tötung ein für diesen Zweck geeignetes Mittel darstellt; ob sie dafür erforderlich ist (Grundsatz des mildesten Mittels) und ob sie verhältnismäßig ist (d.h. ist der von ihr ausgehende Nutzen größer als der durch sie verursachte Schaden). Unter bestimmten Voraussetzungen können Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen ihrer Garantenstellung auch die Pflicht zur Tötung eines Heimtieres haben. Gegen den Willen der Tierbesitzer sollte keine Tötung vorgenommen werden. Hier wäre bei tierschutzrelevanten Vorgängen das Veterinäramt einzuschalten, die ggf. eine Tötungsanordnung aussprechen können. Über das Wie der Tötung informierte Herr Göbel. Bevor er eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten der Euthanasie der meisten Heimtiere gab, führte er sehr eindrucksvoll vor Augen, wie die Gesamtsituation in der Praxis zu bewerten ist, wenn die Entscheidung getroffen werden muss ein geliebtes Heimtier zu töten. Es sollte eine entspannte vom Alltagsbetrieb der Praxis abgesonderte Umgebung geschaffen werden.

Der Ablauf muss vorher exakt erklärt werden, auch ob der Besitzer dabei sein will und kann. Immer sollte ihm die Möglichkeit der Abschiednahme gegeben werden. Bis hin zum Umgang mit der „Leiche“ und Verschickung von Beileidbekundungen stellte er den professionellen, aber empathischen Ablauf einer optimalen Euthanasie dar. Zur eigenen Sicherheit sollte die Entscheidungsfindung, die immer nur im Einverständnis mit dem Besitzer erfolgen darf, exakt dokumentiert werden, um späteren Auseinandersetzungen gegenüber gewappnet zu sein. Das dann immer noch Konflikte auftreten können, die u.a. zu Beschwerden bei der Tierärztekammer führen, ist ein Phänomen, dem sich Frau Skorupinski gewidmet hat. In emotionalen Stresssituationen fällt das Verstehen schwerer. Schlechte Nachrichten sollten deshalb kurz und verständlich sein. Der Sprachgebrauch soll sich am Zuhörenden orientieren. Eine gute Gesprächsvorbereitung und die Ausschaltung von Störungen sind elementare Voraussetzungen für die Vermeidung von Missverständnissen. Oft überfrachten wir unsere Gesprächspartner mit Informationen. Das A und O ist deshalb die Auswahl an Informationen für „die andere Seite“. Wo steht die andere? Was will sie wissen? Was will ich erreichen? In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie sehr Entscheidungen vom Einzelfall abhängig sind. Es kristallisierte sich aber auch heraus, dass es ein ungutes Gefühl im Zusammenhang mit der Tötung von Tieren in anderen Kontexten gibt; Tierseuchenbekämpfung, Schädlingsbekämpfung, Versuchstiere, überzählige Zootiere, Schlachtung von Nutztieren, Tötung von Eintagsküken, besonders auffällig z.B. bei Ratten als Heimtier, Schadnager, Versuchs- oder Futtertier. Aber das ist ein weiteres Thema, dem wir uns in einer nächsten Fortbildung widmen wollen.

Heidemarie Ratsch

Gespannte Aufmerksamkeit (foto ratsch)

Referenten von links nach rechts

Prof. Dr. Peter Kunzmann, Dr. Christoph Maisack; Cecilia Skorupinski, PD Dr. Thomas Göbel

(Foto Ratsch)


 

7. Berliner Tierschutztag am 4. Oktober 2014

Tierschutz in der medizinischen Forschung am 24.09.2014

Vorsicht bei Reisen mit Hund nach Dänemark

Alte Arzneimittel richtig entsorgen

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