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Tierärztinnen und Tierärzte als Garanten für gesunden Hundenachwuchs

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Eine Tierschutzbeschwerde über die Misshandlung eines Dackels erbrachte so nebenbei auch einige Erkenntnisse über Hundezucht, die ein grundlegendes Nachdenken lohnt. Hier sollen nur kurz die wesentlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Chippen und dem DNA-Abstammungsnachweis von Hunden angesprochen werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine ausführliche Würdigung des Falls erfolgen und auch veröffentlicht werden.

Hundewelpen werden mindestens 8 Wochen lang beim Züchter groß gezogen, bis sie gechipt und geimpft werden. In den meisten Fällen werden Welpen bei der sogenannten Wurfabnahme durch den Zuchtwart des jeweiligen Clubs gechipt. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 18 der EU- Verordnung 576/2013 (sog. Heimtierverordnung), da die Bundesregierung von der Ermächtigung, Grundlagen für die Qualifikation anderer Personen als Tierärzte zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht hat. Im Klartext: nur Tierärztinnen und Tierärzte dürfen Hunde und Katzen chippen. Außerdem dürfen ungechipte Tiere nicht geimpft werden, da anderenfalls die Impfung nicht zuzuordnen ist. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die einen ungechipten Welpen impfen, machen sich haftbar. Leider wird die Reihenfolge oft nicht eingehalten.

Darüber hinaus ist der Verkauf von Chips nicht geregelt, so dass jeder im Handel besonders über das Internet an preiswerte Chips gelangen kann.

Im Falle des Dackels, dessen Züchter im Deutschen Teckelclub (DTK) registriert ist, kam eine Blutentnahme zwecks DNA-Abstammungsnachweis hinzu. Dieses Verfahren ist in erster Linie rechtswidrig, da eine weit belastungsärmere Methode zur Verfügung steht. Tierärztinnen und Tierärzte können mittels Speichel-Tupferproben akkreditierte Labors beauftragen.

Gegen den erläuterten Ablauf seitens des DTK läuft ein gerichtliches Verfahren, da sich einzelne Züchter gegen den Eingriff gewehrt haben, aber keine Ahnentafeln erhalten, wenn sie nicht die Vorgaben des DTK einhalten.

Ob und welches Verfahren zum DNA- Nachweis bei Welpen praktiziert wird, sollte bei den Zuchtverbänden nachgefragt werden. Wenn die Veterinärämter Hinweise auf die Blutentnahme durch Zuchtwarte erhielten, wäre eine Ahndung durchaus möglich:

§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) verlangt den vernünftigen Grund, wenn einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. § 6 verbietet das teilweise Zerstören von Geweben, wenn es nicht tierärztlich induziert ist. Ein Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 TierSchG zu ahnden.

Es wäre eine Win-Win- Situation für alle Beteiligten, wenn die Zuchtverbände mit der Tierärzteschaft und den Tierhalterinnen und Tierhaltern ein Gesamtpaket schnüren würden:

Tierärzte chippen, impfen, und entnehmen die Tupferproben. Die internen Verflechtungen innerhalb eines Vereins spielen keine Rolle mehr, da die Tierärztin bzw. der Tierarzt eine neutrale Person ist. Die Tierärztin bzw. der Tierarzt würde den Ausschluss von angeborenen Erkrankungen und den  kleinen Gesundheitscheck sehr viel qualifizierter übernehmen – nur Pluspunkte für unseren Berufsstand und die TierhalterInnen, die wir nur noch überzeugend an den richtigen Stellen platzieren müssen. Eine Stelle wird die Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst“ sein, in dem weitere Details insbesondere der rechtlichen Seite näher erläutert werden.                                                                                                         Dr. Gunhild Maaß

 


Sechste Bekanntmachung über die Wahl zur Delegiertenversammlung der 14. Wahlperiode der Tierärztekammer Berlin

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Gemäß der Wahlordnung zur Delegiertenwahl der Tierärztekammer Berlin vom 22. Februar 2011 (ABL Nr. 48, S. 2645)  wird folgendes bekannt gegeben:

W a h l e r g e b n i s 

Die öffentliche Stimmenauszählung fand am 14. Dezember 2016, in den Geschäftsräumen der Tierärztekammer Berlin, Littenstr. 108, 10179 Berlin, statt.

 

Stimmberechtigte Kammermitglieder:      2040

Eingesandte Wahlbriefe:                           785

das entspr. einer Wahlbeteiligung von     38,5 %

davon   ohne Absender                               42

außerhalb der Wahlfrist                    8

 

Von den ausgezählten 735 Wahlscheinen  waren 731 gültig. Es entfallen auf die 45 Delegierten:

(Liste 1)                           VETs:

                                       288 Stimmen =    18 Delegierte

(Liste 2)  Praktizierende Tierärzte:              

                                       249 Stimmen =    16 Delegierte

(Liste 3): Tierärzte am Fachbereich Veterinärmedizin   

                                       117 Stimmen =    7 Delegierte

(Liste 4): Tierärzte im öffentlichen Dienst:

                                       77 Stimmen =      4 Delegierte

 

Für den Wahlausschuss

Gez. Dr. M. Baumann (Wahlleiter)

Bericht über die erste und damit konstituierende Delegiertenversammlung der 14. Wahlperiode der Tierärztekammer Berlin am 12.01.17

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Nachdem die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der Tierärztekammer, durch die 14. Kammerwahl bestimmt wurde (Deutsches Tierärzteblatt 2/2017), wählten die Delegierten erneut Frau Dr. Heidemarie Ratsch als Präsidentin und Jan Wolter als Vizepräsidenten. Die folgenden Kolleginnen und Kollegen wurden aus den jeweiligen Listen in den Vorstand gewählt:

VETs:                                                                                    Dr. M. Kaepke, Dr. H. Ratsch, Dr. J. Zahlten,
Praktizierende Tierärzte:                                                        Dr. L. Sassenburg, M. Voigt, J. Wolter
Tierärzte am Fachbereich Veterinärmedizin:                           Dr. T. Gäng
Tierärzte im öffentlichen Dienst:                                             Dr. L. Zengerling

Darüber hinaus wurden zwei Rechnungsprüferinnen sowie die Mitglieder des Haushalts- und Schlichtungsausschusses gewählt. Es wurden die Ausschüsse für Berufs- und Standesrecht, Fort- und Weiterbildung, Öffentlichkeit, Tierschutz und Tierschutzethik und Versuchstierkunde eingesetzt und ihre Mitglieder per Abstimmung festgelegt. Die Namen der gewählten Kolleginnen und Kollegen finden Sie auf unserer Homepage.

Die Mitgliederzahl der Kammer hat sich mittlerweile auf deutlich über 2000 erhöht. Aus dem Grund werden von Berlin aus jetzt vier Delegierte zur Bundestierärztekammer entsandt. Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten wurden Dr. Maren Kaepke und Prof. Dr. Christa Thöne-Reineke gewählt, als Vertreterin wurde Hannah-Sophie Braun benannt.

Ich möchte den kurzen Bericht nicht beenden, ohne darauf hinzuweisen, dass nur durch Engagement der Mitglieder die Selbstverwaltung des Berufsstandes gut funktionieren kann. Dazu möchte ich Sie alle ermuntern. Nehmen Sie sich der Gestaltung unseres Berufes für die Zukunft an. Zusammen lässt sich viel ausrichten und auch Einzelstimmen finden in unserem kleinen Berufsstand leicht Gehör.

Tierwohl-Tiergesundheit-Tierschutz-Tiergerechtheit

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Vor und auf der Grünen Woche hat es in Berlin diverse Veranstaltungen gegeben, die sich mit dem Tierwohl und sog. Tierwohllabeln beschäftigt haben. NGO’s, politische Parteien, das BMEL und veterinärmedizinische Verbände streiten für das Tierwohl und den richtigen Weg sowohl für die Tiere, als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Tierärztinnen und Tierärzte stellen das Tierwohl und der gesundheitliche Verbraucherschutz eine Einheit dar. Dabei steht zunächst die Tiergesundheit im Vordergrund. Tierwohl ist allerdings mehr als Tiergesundheit. Kriterien[1] für das Wohlbefinden sind ein hohes Maß an biologischer Funktionalität (Gesundheit, Fruchtbarkeit, Wachstum, Verhalten, Thermoregulation), die Freiheit von Leiden, Schäden, Schmerz und Angst (Verhaltensstörungen, Technopathien, Belastungsphysiologische Indikatoren) und positive Erfahrungen wie Komfort und Zufriedenheit (Liegeverhalten, Spielverhalten, Ausdrucksverhalten)(von Borell, 2013). Aber ohne Tiergesundheit ist das Wohl(befinden) der Tiere nicht sicherzustellen. Insofern richtet die Tierärzteschaft ihren Fokus verstärkt auf die Tiergesundheit. Seit langer Zeit werden Daten zur Tiergesundheit an Schlachthöfen erhoben. Methoden die Tiergesundheit in Betrieben zu messen gibt es seit „Ewigkeiten“, wie Prof. Blaha (Vorsitzender der TVT) immer wieder betont, zuletzt auf der Pressekonferenz am 18.01.2017 im Verbund mit foodwatch (Abb.1). Zur Beurteilung eines Betriebes können z.B. 10 relevante tierartspezifische Kriterien, die Schlachthofbefunde und Betriebsdaten (auch klinische) umfassen, festgelegt und systematisch in jedem Betrieb ausnahmslos erhoben werden. Die zu beurteilenden Indikatoren sollen gesetzlich definiert und vorgeschrieben werden, um einen Vergleich sicherzustellen. Die Daten werden zentral erfasst, ausgewertet und an den Betrieb zurückgespiegelt. Mit der Festlegung der Kriterien wird auch das Ziel gesteckt bei wie vielen Tieren klinische Beeinträchtigungen im Betrieb und Schäden des Schlachtkörpers zu einer Intervention führen (zu Tierschutzindikatoren siehe auch Hirt et al. 2016, § 11 Abs. 8 TierSchG, Rn. 46). Betriebe sollen sich untereinander vergleichen können (Benchmarking). Die guten Betriebe sollen Anreiz für „Problembetriebe“ sein. Bestandsbetreuende Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen ihre Betriebe bei der Erfassung der Indikatoren und Bewertung der Schlachthofbefunde. Sie beraten bei der Verbesserung der Haltung und des Managements zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. In diese Richtung geht auch die Bundestierärztekammer (BTK) mit der AG-Bestandsbetreuung. Das betonte der Leiter der AG Dr. Matthias Link gleich auf zwei Veranstaltungen auf der Grünen Woche. Sowohl auf der Pressekonferenz der BTK (Abb. 2), als auch auf dem Empfang des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte (bpt) wurde die tierärztliche Bestandsbetreuung als wesentlicher Faktor für Tiergesundheit betont. Wesentliche Schritte in Richtung einer zukunftsfähigen Nutztierhaltung sind nach meiner persönlichen Meinung sehr gut in der gemeinsamen Stellungnahme der TVT und foodwatch zum gesundheitlichen Tierschutz zusammengefasst. https://www.foodwatch.org/uploads/media/2017-01-18_Stellungnahme-Blaha-Wolfschmidt_01.pdf

Über die systematische Erfassung der Tiergesundheit kommen wir zum Wohlbefinden der Tiere, indem wir über die Gesundheitskriterien hinaus Parameter des Verhaltens bewerten. Es steht dabei außer Frage, dass umweltbezogene Einflussfaktoren (Haltungsbedingungen, Fütterung, Mensch-Tier-Beziehung. Management) in die Bewertung einbezogen und ggf. verbessert werden müssen.

Tierschutzlabel mögen ein Weg sein den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz über Haltungsbedingungen zu bieten, aber solange nicht alle Tierhaltungen davon profitieren und die Kriterien, die zur Vergabe der Label führen nicht festgelegt, verbindlich und einheitlich sind, entsteht mehr Verwirrung als Aufklärung.

Wir Tierärztinnen und Tierärzte haben uns mit unserem Ethik-Kodex verpflichtet in besonderer Weise zum Schutz und zur Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Tiere beizutragen. Wir vertreten die Interessen der Tiere gegenüber der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, zeigen Missstände auf und helfen sie zu beseitigen.

Der Deutsche Tierschutztag 2018 in Dresden wäre eine Gelegenheit unsere Forderungen zur einheitlichen und verbindlichen Erfassung und Bewertung von Indikatoren zur Beurteilung von Tiergesundheit und Tierwohl (Tiergerechtheit) erneut zu formulieren und den politischen Akteuren zuzuleiten. Die vorhandenen Ansätze, wie sie z.B. auf dem KTBL Fachgespräch: Indikatoren zur Bewertung der Tiergerechtheit – Einsatzzweck „betriebliche Eigenkontrolle“ vom 7./8.05.2014 in Kassel vorgestellt wurden, könnten dabei als Anregung dienen. https://www.ktbl.de/inhalte/service/tagungsergebnisse/tiergerechtheit/.

[1] https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/download/Tierwohl_GroitzschProfvonBorell.pdf

Dr. Heidemarie Ratsch



Abb. 1: Sylvia Ahrens-Urbanek (foodwatch Presssprecherin); Prof. Dr. Thomas Blaha (TVT); Dr. Matthias Wolfschmidt (foodwatch)

Abb. 2: Pressekonferenz BTK: Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel (BfR); Dr. Holger Vogel (Bbt); Prof. Dr. Michael Bülte (Uni-Gießen); Dr. Uwe Tiedemann (BTK); Dr. Sigfried Moder (bpt); Prof. Dr. Stefan Schwarz FU-Berlin); Dr. Matthias Link (AG-Bestandsbetreuung-BTK); Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Kramer (Gießen, DVG)

Berichte zur Fortbildungsveranstaltung § 11 b Tierschutzgesetz

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§ 11 b Tierschutzgesetz
Unerwünschte Nebeneffekte der Zucht bei Fischen, Reptilien und Amphibien

 

Zusammenfassender Bericht

Dr. Heidemarie Ratsch

Qual oder nicht Qual, ist das hier wirklich die Frage?

Betrachtung zur Würde des Geschöpfes und zu den Grenzen menschlicher Zuständigkeit

Dr. Ernst Günther

Defektzuchten bei Reptilien und Amphibien – ein Problem?

PD Dr. Kerstin Müller

Dr. Markus Baur

Dr. Frank Mutschmann

Überwachung - Tierbörsen und Zoofachhandel

Dr. Ines Bolle

 

Dr. Erwin Günther, Dr. Ines Bolle, Dr. Heidemarie Ratsch, PD Dr. Kerstin Müller, Dr. Stefan Hetz

Foto: Stefan Hetz

 


 

Grüne Woche 2017

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Wildtiere in der Stadt stellten in diesem Jahr das Schwerpunktthema der Berliner Tierärztekammer unter dem Motto „Das wilde Berlin“ dar.

Diesmal hatten wir einen schönen, geräumigen Stand zur Verfügung gestellt bekommen. Den Anfang machte das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) mit dem Thema „Die Rückkehr des Wolfes“. Es wurden vier Vorträge an diesem Tag im Vorführring gehalten. Gleichzeitig konnten die Fragen eines großen Wolfsquiz auf dem Bildschirm verfolgt werden. Der Hingucker aber war der präparierte Wolf, welcher mitsamt der Kuratorin des Potsdamer Naturkundemuseums an diesem Tag zu uns kam. Sonntags hatten wir Besuch von einer Tierärztin, die gleichzeitig Stadtjägerin ist, welche mit sieben Bracci Italiani (Italienische Vorstehhunde) und einer Deutschen Dogge kam. Sie hielt zwei Vorträge mitsamt allen Hunden im Vorführring und erklärte anhand von Beispielen, welch schlimme Folgen das Anfüttern von Wildtieren haben kann. Der Montag war dann dem Tierschutz gewidmet. Zwei Amtstierärztinnen informierten und verdeutlichten, wie eine Tierschutzanzeige konkret auszusehen hat; auf Mutmaßungen darf sie nicht basieren. Nach diesem furiosen Auftakt wandten wir uns vor allem den Schulklassen zu. Als Teilnehmer der „young generation“-Schulklassenbeteiligung hatten wir im Vergleich zu den letzten Jahren die mit Abstand größte Resonanz. 20 Schulklassen wurden über Wildtiere in Berlin informiert. An diesen Vormittagen waren wir jeweils zu viert am Stand vertreten, um für die Kinder und andere Interessierte da zu sein. Unterstützung erhielten wir vom Landesjagdbund Berlin, welcher uns dankenswerterweise ausgestopfte Tiere auslieh. So konnte ein Wanderfalke als geschützte Art gezeigt werden und der Unterschied Feldhase und Wildkaninchen war für viele ein Aha-Effekt, den Fuchs erkannten alle. Weiter präsentierten wir wunderschöne Naturfotographien, allesamt in Berlin aufgenommen, um den Stand themengerecht zum Anziehungspunkt zu gestalten. Am Freitag fand der Verbrauchertag organisiert von der Arbeitsgruppe Fleischhygiene vom Institut für Lebensmittelsicherheit und –hygiene des Fachbereichs statt - mit dem Thema „Geflügel als Lebensmittel“. Hier gab es ein Quiz über Eier und Geflügelgewichte mit schönen Preisen. Einen Tag später erhielten wir noch Besuch von Russischen Windhunden (Barsois).

Natürlich kamen auch die üblichen Fragen der Tierbesitzer nicht zu kurz, viel Information konnte weitergegeben werden. Die Diskussionen zum Thema Wolf füllte sogar die letzten Minuten bis Messeschließung - ein sehr polarisierendes Thema.

Einen Höhepunkt der Veranstaltung stellte die Preisübergabe dar. Die Schülergruppe, die das diesjährige Wildtierquiz am besten gelöst hatte, war die Klasse 6a von der Schule an den Püttbergen in Köpenick. Leider konnte an dem Termin die neu berufene Staatssekretärin Frau Gottstein nicht anwesend sein. Ihren Besuch an unserem Stand hat sie, wie bereits berichtet, einige Tage vorher absolviert. Der Preis, eine Führung durch das Berliner Naturkundemuseum für die gesamte Klasse wurde von Dr. Giere vom Museum und unserer Präsidentin Frau Dr. Ratsch persönlich übergeben.

Ganz herzlichen Dank möchte ich allen Mitstreitern der Grünen Woche sagen. Trotz Krankheit und Handydiebstahl lief alles prima, immer war Unterstützung da. Besonderen Dank schulden wir einem hochkreativen ehemaligen Chirurgen, der mit großem handwerklichen Geschick unsere Aufbauprobleme löste.

Ich hoffe es hat allen Beteiligten Spaß gemacht und ich würde mich freuen, Sie nächstes Jahr bei der Grünen Woche treffen zu können, entweder als ehrenamtliche Unterstützer am Stand oder zumindest als Besucher, es lohnt sich.

Anne Weitz-Heeland

Dr. Heidemarie Ratsch, Klassenlehrerin Frau Sittner, Dr. Giere (von links nach rechts)

Foto: Weitz-Heeland

 

Stadtjägerin und Tierärztin Jeanette Koepsel, Praktikant Nico

Foto: Weitz-Heeland

Tag der offenen Tür am Fachbereich Veterinärmedizin

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Am 8. Juli fand der diesjährige Tag der offenen Tür auf dem Gelände der Veterinärmedizin in Düppel statt. Die Tierärztekammer war traditionell wieder mit einem Stand vertreten. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen Deiner, Zahlten und Schneider, sowie den Kollegen Schaffrath und Kossmann für die Unterstützung am Stand. Wir haben Auskunft über die Aufgaben der Kammer gegeben, sowohl im Zusammenhang mit tierärztlichen Fachangestellten, als auch bezüglich der Betreuung von Tierärztinnen und Tierärzten (Abb. 1-2). Als Schwerpunktthemen hatten wir das alte Tier und brachycephale Rassen. Zu allen Themen gab es immer wieder rege Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen, aber ebenso mit den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern (Abb. 3). Es blieb außerdem genügend Zeit sich auf dem Gelände umzusehen und Kontakte mit den Kolleginnen und Kollegen zu knüpfen, die die Stände der jeweiligen Institute betreuten. Insbesondere für Kinder wurde viel angeboten. In Form einer Ralley konnten an den Ständen Aufgaben gelöst und neben Erkenntnissen zahlreiche Sachgewinne mitgenommen werden. Außerdem gab es Ponyreiten, man konnte Wildvögel auf die Hand nehmen (Abb. 4), mit dem Blasrohr auf eine Strohscheibe schießen, Gipsfiguren anmalen, sich schminken lassen und vieles mehr. Ferner war für Speis und Trank gesorgt u.a. mit Bratwurst, Kuchen, Bier und Cocktails mit und ohne Alkohol. Und das Wetter hat es auch gut mit uns gemeint. Wir haben uns überlegt beim nächsten Mal ebenfalls mit einem Ratespiel an der Ralley mitzumachen. Falls Sie dazu Ideen haben, sind diese herzlich willkommen.

Heidemarie Ratsch

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   Abb. 1 Kolleginnen Schneider und Ratsch      

  

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 Abb. 2 Kollegin Deiner, Kollege Schaffrath

 

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  Abb. 3 Diskussion am Stand  

 

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 Abb. 4 Halten von Wildvögeln

Schützen Sie Ihre Hunde vor der Ansteckung mit Staupe!

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Vom Veterinärwesen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wurden wir informiert, dass im Rahmen der amtlichen Tollwutüberwachung im Landeslabor Berlin-Brandenburg eingesendete Körper von verschiedenen Wildtieren auch auf die Staupe untersucht werden. Bei insgesamt 102 von 217 untersuchten Wildcarnivoren (Füchse, Dachse, Waschbären, Marder) wurde in diesem Jahr, mit Schwerpunkt auf den letzten Wochen, das Staupevirus nachgewiesen. Damit ist anzunehmen, dass der Infektionsdruck auch für empfängliche Heimtiere groß ist.

Da durch Kontakt mit infizierten Tieren eine große Gefahr für Hunde ausgeht, empfiehlt die Tierärztekammer den Impfschutz im Impfpass zu überprüfen und Ihren Hund gegebenenfalls beim Tierarzt impfen zu lassen. Die Impfung gegen die Staupe ist gut wirksam und sollte für jeden verantwortungsvollen Hundehalter Standard sein..

Die Infektion erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit einem erkrankten Hund oder mit einem kranken bzw. verendeten Wildtier wie Fuchs, Waschbär oder Marder, die ein großes Erregerreservoir darstellen und die Krankheit verbreiten. Besonders Welpen und alte Hunde sind gefährdet. Häufig verläuft die Erkrankung bei ihnen tödlich oder sie führt zu lebenslangen Schäden, wie dem sogenannten Staupegebiss, Verhornungen an Nase und Ballen oder zentralnervösen Störungen.

Wie äußert sich die Staupe?

  • Das Krankheitsbild der Staupe ist vielgestaltig: Erste Anzeichen sind hohes Fieber, Fressunlust und Mattigkeit des Hundes.
  • Im weiteren Verlauf der Krankheit können bestimmte Organe oder Organsysteme besonders betroffen sein, so dass man von der von der Lungenstaupe, Darmstaupe oder Nervenstaupe sprechen kann.
  • Je nach Organ zeigt das erkrankte Tier Husten, Atembeschwerden, Erbrechen, Durchfall, Bewegungsstörungen, Lähmungen, Krämpfe oder Hautveränderungen.

Impfen – aber richtig!

  • Die Grundimmunisierung sollte bei Welpen im Alter von acht Wochen erfolgen, vier Wochen später dann die zweite und mit 16 Wochen die dritte Impfung.
  • Die Wiederauffrischung geschieht im 15. Lebensmonat.
  • Sofern die Grundimmunisierung vollständig vorgenommen wurde, sind Wiederholungsimpfungen in dreijährigem Rhythmus ausreichend lt. Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet).

Links und Unterlagen zur EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

50 ° Celsius und mehr: Wenn das Auto zum Backofen wird

Das müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im neuen Jahr beachten

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Presseinformationen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Berliner Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ab dem 1. Januar ihre Vierbeiner an der Leine führen. Am 1. Januar tritt die sogenannte Hundeverordnung in Kraft und damit auch die allgemeine Leinenpflicht.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Die drei wesentlichen Ausnahmen sind folgende:

  1. Wenn der Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurde, dann dürfen die Tiere weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen.
  2. Hundehalterinnen und Hundehalter können den sogenannten „Hundeführerschein“ (Sachkundenachweis) machen. Auch mit diesem Nachweis können die Tiere weiterhin auf unbelebten Straßen und Plätzen sowie auf Brachflächen ohne Leine laufen.
  3. Wenn die Hundehalterinnen und Hundehalter auf andere Weise als sachkundig gelten, dann gilt die Leinenpflicht ebenfalls nicht. Das ist beispielsweise bei Tierärzten oder bei Diensthundeführern der Fall.

Die Leinenpflicht steht bereits seit dem 22. Juli 2016 im Berliner Hundegesetz. Wirksam wird diese Leinenpflicht aber erst zum 1. Januar, also mit dem Zeitpunkt, in dem die sogenannte Hundeverordnung in Kraft treten wird.

Weitere Details rund um die Leinenpflicht, den Sachkundenachweis und die Hundeverordnung finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/hundehaltung/faq-hundegesetz-stand-1-oktober-2018-langfassung.pdf

Bei Rückfragen: Michael Reis, Stellv. Pressesprecher, Tel 030 9013 3644

Qualzuchtkampagne II „Das ist doch krank“

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Wir bereiten gerade eine zweite Kampagne gegen Qualzucht bei Heimtieren vor. Die Delegiertenversammlung hat den Auftrag erteilt, im Kampf gegen Qualzuchten weiterhin an die Öffentlichkeit zu gehen. Es werden diesmal personalisierte Plakate erstellt mit Diana Plange, Achim Gruber und mir als Botschafterinnen bzw. Botschafter. Diese Plakate sollen dann auf der Rückseite von Bussen und in U-Bahnen veröffentlicht werden. Das kostet einiges und wir sind auf Spenden angewiesen. Dazu werden wieder Firmen angesprochen, aber ich würde mich sehr freuen, wenn auch Sie sich mit einem finanziellen Beitrag unter dem Stichwort „umdenken-tierzuliebe“ an der Kampagne beteiligen würden. Wir stellen Ihnen dafür gern eine Spendenquittung aus. Die Kontoverbindung lautet: IBAN: DE03300606010002097826. Wir werden voraussichtlich ca. 24.000,00 € für Busse und Plakate in U-Bahnen benötigen. Die Delegiertenversammlung hat im Herbst 2018 für die Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit gegen Qualzucht 2000,00 € genehmigt. Wir hoffen außerdem auf eine Zuwendung durch die Senatsverwaltung. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die bereits eine Spende geleistet haben.

Die Kampagne soll im Oktober oder November 2019 starten. Die Aktion wird dann wieder mit einer Pressekonferenz begleitet werden.

Neuer Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte.

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Neuer Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte.

Auch die Ausbildungsvergütung steigt ab dem 01.01.2020; und zwar in allen drei Ausbildungsjahren wie folgt:

Erstes Ausbildungsjahr:              700,-- €

Zweites Ausbildungsjahr:           750,-- €

Drittes Ausbildungsjahr:             800,-- €

Bitte beachten Sie, eine Ausbildungsvergütung gilt nur als angemessen, wenn sie mindestens 80 % der aktuellen tariflichen Vergütung beträgt. Bitte überprüfen Sie dahingehend Ihre Ausbildungsverträge. Gegebenenfalls ist eine Angleichung vorzunehmen und die Kammer darüber zu informieren. Grundsätzlich gilt: Alle wichtigen Änderungen im Vertragsinhalt sind der Kammer unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb einer Woche.

Für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2020 starten, gilt es außerdem, den gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende zu beachten! Ist der gesetzliche Mindestlohn höher, als die genannten 80 % des jeweils gültigen Tariflohnes, gilt für diese Verträge (Beginn 2020) der gesetzliche Mindestlohn.

Carolin Schwarzkopf

Ausbildungsberaterin

schwarzkopf@tieraerztekammer-berlin.de

Tel.: 030 – 315 09 178

Corona-Sonderbonus für MFA, TFA und ZFA notwendig

Das Register ist zum 01.01.2022 online gegangen


PM-Geflügelpest bei einem Wildvogel in Berlin nachgewiesen

Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht

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